1. Frühzeitig mahnen!
Wird Ihnen von Ihrem Kunden eine Rechnung nicht bezahlt, sollten Sie Ihren Kunden umgehend nach Fristablauf zur Zahlung auffordern. Nur so können Sie signalisieren, dass Sie für Ihre guten Leistungen auch eine fristgerechte Bezahlung erwarten und dieser auch nachgehen. Sollte der Kunde mehrere Forderungen weiterer Gläubiger noch nicht bezahlt haben, können Sie durch zügige Mahnungen auch erreichen, dass der Kunde an Sie als erstes zahlt, weil Sie sich „bemerkbar“ gemacht haben.
2. Mahnungen nicht nummerieren!
Den Kunden an seine Zahlungspflicht erinnern, geschieht mit einer Zahlungserinnerung bzw. Mahnung. Es ist hierbei nicht relevant, wie Sie dieses (Mahn)Schreiben benennen. Hauptsache dabei ist, dass Sie Ihrem Kunden unmißverständlich klar machen, dass und bis wann er Ihre Rechnung bezahlen soll. Und ganz wichtig für die Psychologie des Schuldners ist: Nummerieren Sie dieses Scheiben nicht mit 1. Mahnung bzw. 1. Zahlungserinnerung. Denn dann könnte sich der Schuldner entspannt zurücklehnen und erst noch auf die 2., 3., und 4. Mahnung warten…
3. Konkretes Zahlungsdatum setzen!
Sofern dies in Ihrer Rechnung noch nicht geschehen ist, dient die Mahnung auch besonders dazu, den Kunden in Zahlungsverzug zu setzen. In Ihrem Mahnschreiben sollten Sie ein konkretes Zahlungsdatum festlegen, bis wann der Kunde Ihre Rechnung endgültig bezahlen soll. Ein Beispiel für eine den Verzug begründende Formulierung wäre folgendes:
„Wir fordern Sie letztmals auf, den Gesamtbetrag unserer Rechnung in Höhe von 4.500,00 EUR bis spätestens zum 15.10.2015 auf unser Konto zu überweisen.“
Formulierungen, wie „innerhalb von 10 Tagen“ oder „14 Tage nach Erhalt der Mahnung“ genügen hierbei NICHT.