Inkassomaßnahmen zur Realisierung Ihrer offenen Geldforderungen
Wir kümmern uns mit dem professionellen Forderungseinzug um Ihre Außenstände.
Wir kümmern uns mit dem professionellen Forderungseinzug um Ihre Außenstände.
Der Schuldner wird mit einem Inkassoschreiben mit Zahlungsfrist von zwei Wochen und wenn notwendig mit einem zweiten Schreiben aufgefordert, die offene Forderung nebst angefallener Inkassokosten, Mahnkosten und Zinsen zu begleichen. Dem Schuldner wird unmissverständlich deutlich gemacht, dass er nur durch sofortige Zahlung gerichtliche Schritte und damit verbundene, von ihm zu tragende Kosten abwenden kann. Vollstreckungsmaßnahmen werden angedroht.
Erfolgt keine Zahlung bzw. Reaktion durch den Schuldner, beginnt das Telefoninkasso. Spätestens dann kann der Schuldner in vielen Fällen zur Zahlung bewegt werden, denn dem Schuldner wird mit Nachdruck bewusst gemacht, dass es keinen anderen Ausweg gibt, als die Forderung umgehend zu zahlen. Sollte er die Forderung nicht in einem Betrag zahlen können, kann hier eine Ratenzahlung vereinbart werden, welche selbstverständlich auch die Kosten unserer Einschaltung mit beinhaltet. So kann Ihre Forderung bereits nach kurzer Zeit entweder als Gesamtbetrag (ohne Abzüge) oder in Raten an Sie weitergeleitet werden.
Zur Inkassostufe I gehören auch Recherchen, Bonitätsprüfungen, Anschriftenermittlung etc., falls dies erforderlich ist oder wird. Wir haben Online-Zugänge für sofortige Abfragen bei Auskunfteien, dem Schuldnerverzeichnis, dem Handelsregister, dem Melderegister und für Bonitätsauskünfte.
Sollte vorgerichtlich keine Zahlung realisierbar sein, werden wir beim zuständigen Amtsgericht das gerichtliche Mahnverfahren durchführen, um einen Vollstreckungsbescheid über Ihre Forderung nebst Kosten und Zinsen zu erhalten. Mit dieser Maßnahme wird in jedem Fall auch die Verjährung Ihrer Forderung verhindert. Der Vollstreckungsbescheid ist ab Erlass 30 Jahre gültig.
Mit dem in Stufe II erwirkten Vollstreckungsbescheid wird umgehend die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind alle denkbaren Vollstreckungen möglich. Hierzu gehören z.B. Kontopfändung, Gehaltspfändung, Pfändung von Steuererstattungsansprüchen, Pfändung von Vermieterkautionen, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher vor Ort beim Schuldner sowie Abgabe der Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) durch den Schuldner.
1. Wenn Sie es wünschen, können wir für Sie auch umgehend, also ohne Vorschaltung des außergerichtlichen Inkassoverfahrens, direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
2. Sofern Sie schon über eine titulierte Forderung (Urteil, Vollstreckungsbescheid, vollstreckbare notarielle Urkunde) verfügen, beginnen wir sofort mit Inkassostufe III (der Zwangsvollstreckung).
3. Ebenso kann bei Vorliegen einer titulierten Forderung das außergerichtliche Inkassoverfahren mit Vollstreckungsmaßnahmen kombiniert werden.
Übernahme Ihres firmeninternen Forderungsmanagements:
Auf Ihrem Briefkopf und unter Ihrem Namen übernehmen wir die Erstellung Ihrer Rechnungen sowie Ihr Mahnwesen. Das schont Ihre Ressourcen und Ihre Rechnungserstellung, Ihr Mahnwesen und Ihre Zahlungsfristen werden optimal und zeitnah überwacht.
gezielte Recherche, Bonitäts und Anschriftenprüfung
Überwachung Ihrer titulierten Forderung (regelmäßige Fristenkontrolle und Recherche hinsichtlich neuer Vollstreckungsmöglichkeiten)
qualifizierte Anmeldung von Insolvenzforderungen