Schnelle und gezielte Durchführung der Verfahren durch elektronische Anträge
Seit 01.01.2018 sind alle deutschen Gerichte verpflichtet, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Das heißt, dass alle Gerichte Schreiben und Anträge in elektronisch versandter Form annehmen müssen. In der Inkassobranche sind wir Vorreiter und nutzen die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs bereits rege.
Verfahrensweise zur Versendung elektronischer Dokumente
Als Inkassounternehmen benötigen wir dafür die von den Gerichten zugelassene Software zur Übermittlung und zum Empfang der elektronischen Post. Diese funktioniert ähnlich eines E-Mail-Programmes. Die entsrpechenden Anträge werden der E-Mail als pdf-Dokument beigefügt. Hinzu kommt die Erforderlichkeit einer elektronischen Signaturkarte. Jedes zu versendende Dokument erhält eine elektronische Signatur mittels Signaturkarte, welche die handschriftliche Unterschrift unter einem Dokument ersetzt.
Welche Verfahren führen wir für Sie elektronisch durch?
Deutschlandweit können das gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsaufträge durch den Gerichtsvollzieher, Anträge zur Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für Kontopfändungen sowie Gehaltspfändungen beim Schuldner elektronisch beantragt werden.
Vorteile für Ihre Inkassoaufträge
Das gerichtliche Mahnverfahren (Inkassostufe II) und alle Zwangsvollstreckungsverfahren (Inkassostufe III) können im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs durchgeführt werden.
Der größte Vorteil ist dabei die Schnelligkeit der Verfahren. Die von A.I.B. Legal gestellten Anträge gehen umgehend beim Gericht ein und werden dadurch schneller bearbeitet.
Das gerichtliche Mahnverfahen insgesamt dauert nur noch wenige Wochen bis zum Erhalt des Vollstreckungsbescheides, weil jede Zwischenmitteilung elektronisch versandt wird. Zudem können die Mahnanträge ohne Zwischenschritte aus der Inkassosoftware an das Gericht versendet werden. Es ist daher nicht mehr nontwendig, Ihre Daten (Antragsteller, Schuldner, Höhe der Forderung, laufende Zinsen und Kosten) doppelt einzugeben.
Nachrichten des Gerichtes kommen nicht mehr per Post sondern elektronisch und die Inkassosoftware erkennt automtisch Ihr Aktenzeichen und speichert die Gerichtspost automatisch in der entsprechenden Akte. Damit hat man mit einem Klick in die elektronische Akte den aktuellen Stand der Angelegenheit sofort im Blick und das „Gewühle“ im Poststapel nach der Eingangspost entfällt.
Bei Zwangsvollstreckungsaufrägen bis zu einer Hauptforderung in Höhe von 5.000,00 € ist das elektronische Verfahren ebenfalls möglich. Hier haben wir bereits sehr positive Erfahrungen mit Kontopfändungen und Gehaltspfändungen gemacht. Während es bei einem Antrag in Papierform per Post an das Gericht oftmals bis zu 4 Wochen dauert, bis der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und der Bank oder dem Arbeitgeber (Drittschuldner) zugestellt wurde, erfolgt der Erlass und die Zustellung der Beschlüsse nun innerhalb weniger Tage bis zu 2 Wochen. Somit erfolgt natürlich ein schnellerer Zugriff auf das Kontogtuhaben und das Gehalt des Schuldners.
Während bei einer Beantragung per Post das Gericht erst den entsprechenden Beschluss erlassen hat, wenn die Gerichtsgebühr auf dem Konto des Gerichtes auch eingegangen ist, wird der elektronisch beantragte Beschluss nun sofort erlassen und die Gerichtskosten können im Anschluss daran bezahlt werden.
Die Vollstreckungstitel, auf deren Grundlage die Zwangsvollstreckung eingeleitet wird, müssen nicht mehr im Original dem Gericht oder dem Gerichtsvollzieher vorliegen. Es reicht die elektronische Übermittlung einer pdf-Datei.
Natürlich kann auch jede Menge Papier und Porto gespart werden.